Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeines
Dieser Katalog enthält unser Standardsortiment.

Geltungsbereich
Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, besondere schriftliche Vereinbarungen ausgenommen, für alle unsere Warenlieferungen und Arbeiten. Anderslautende Einkaufsbedingungen unserer Auftraggeber haben nur Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt sind.

Offerten / Technische Änderungen
Unsere Offerten sind 90 Tage gültig.
Offerten, Massangaben und Abbildungen sind stets freibleibend und gelten in der Regel für Bestellungen innert 3 Monaten.
Mass- und Ausführungsänderungen bezogen auf unsere Katalog- und Auszugblätter bleiben uns vorbehalten.

Bestellungen
Unsere Preise verstehen sich für Bestellungen auf Grund der von Besteller angefertigten Stücklisten. Nachträgliche Bestellungsänderungen haben Lieferverzögerungen und die Verrechnung der entstehenden Kosten zur Folge. Telefonische Bestellungen werden ohne Gewähr auf Gefahr des Bestellers ausgeführt. Durch uns ausgeführte Planauszüge werden gemäss Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Die Richtigkeit der Auszüge ist vom Besteller zu kontrollieren und zu bestätigen.
Bei Annullierung einer Bestellung behalten wir uns direkten oder indirekten Schadenersatz vor.

Preise
Alle unsere Katalogpreise sind grundsätzlich freibleibend und können jederzeit abgeändert werden. Der Fabrikant behält sich vor, eine Bestellung anzunehmen oder zu verweigern.
Unsere Preise verstehen sich in Schweizer Franken, netto, unverpackt, ab Werk Affeltrangen, ohne MwSt.
Für wichtige Aufträge oder Jahresverträge können Spezialrabatte und Bedingungen vereinbart werden.

Versand- / Transportbedingungen
Nach Möglichkeit werden unsere Lieferungen durch Lastwagen ausgeführt. Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Bei Normal- und Express-Postsendungen gehen die Verpackungs- und Portospesen zu Lasten des Kunden.
Die Lieferfristen sind unverbindlich.
Lieferfrist für Artikel aus Aluminium, V4A oder Kupfer auf Anfrage.
Länger dauernde Einlagerungen sind für uns nicht möglich.
Für eventuelles Retourmaterial von Baustellen wird keine Gutschrift ausgestellt.

Beanstandungen
Allfällige Beanstandungen der Ware sind innert 8 Tagen nach deren Empfang dem Fabrikanten schriftlich mitzuteilen.
Transportschäden sind dem Chauffeur unverzüglich zu melden.

Zahlungskonditionen
Innert 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto.

Das von uns gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet.

Angelieferte Ware
Für Waren, die uns der Besteller zur Montage oder Weiterverarbeitung anliefert, wird keine Haftung übernommen. Diese sind uns spesenfrei zuzustellen.

Erfüllungsort
Als Erfüllungsort und Gerichtstand gilt für beide Partner der Sitz des Lieferanten. Bezüglich Auslegungen unserer Bedingungen gilt das schweizerische Recht.